Der bayerische Ministerrat hat am 23. März und am 7. April Beschlüsse zum Unterrichtsbetrieb an den Schulen im Freistaat ab dem 12. April 2021 beraten. Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt ändert sich demnach nichts an den Regelungen, wie sie auch vor den Osterferien umgesetzt wurden.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 werden die bisherigen Regelungen wie folgt erweitert:
Grundsätzlich findet Distanzunterricht statt, Wechselunterricht findet für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklasse (wie bisher) statt.
Die Maßnahmen zum Infektionsschutz werden dabei noch einmal gestärkt: Gemäß Beschluss des Ministerrats vom 7. April dürfen nach den Osterferien nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenztagen des Wechselunterrichts teilnehmen. Weitere Informationen finden dazu Sie hier bzw. den Coronavirus-FAQ.
Auch die Teilnahme an der Notbetreuung ist – unabhängig von der Inzidenz – nach den Osterferien nur noch mit negativem Test möglich.