Liebe Erziehungsberechtigte,
infolge der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen, hat sich das Staatsministerium für Unterricht und Kultus für eine Verschiebung des Zwischenzeugnistermins und der Abschlussprüfung entschieden. Hier eine kurze Zusammenfassung der entsprechenden Schreiben.
Abschlussprüfung
Verschiebung um 14 Tage
Höchstausbildungsdauer
Die Wiederholung der Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet.
Zwischenzeugnis
Der Termin für die Herausgabe des Zwischenzeugnisses wird vom 12. Februar 2021 auf den 5. März 2021 verschoben. Infolge dieser Verschiebung sind auch die Entscheidungen über das Bestehen der Probezeit dementsprechend verschoben. Abweichend von § 29 Abs. 1 Satz 1 RSO kann ein Rücktritt bis spätestens zwei Wochen nach Erteilung des Zwischenzeugnisses erfolgen; die Schülerinnen und Schüler gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und -schüler.
Entfall der Faschingsferien
Selbst der beste Distanzunterricht kann den Präsenzunterricht nicht vollumfänglich ersetzen. Um die pandemiebedingten Beeinträchtigungen des Unterrichtsbetriebs ein Stück weit auszugleichen, findet anstelle der Faschingsferien (ursprünglich geplant für 15.-19. Februar 2021) in diesem Jahr Unterricht – im Idealfall in Präsenzform – statt.
Weiterführende Informationen und Aktualisierungen finden Sie jederzeit unter https://www.km.bayern.de/und den FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen.